Atteste, Bescheinigungen und Gutachten, die nicht auf Verlangen der Krankenkassen erstellt werden sind prinzipiell kostenpflichtig. Sie werden entweder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder nach dem Justizvergütungs - und entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.
Covid-19-Impfunfähigkeitsatteste siehe "Aktuelles"