Atteste und Gutachten

Atteste, Bescheinigungen und Gutachten, die nicht auf Verlangen der Krankenkassen erstellt werden sind prinzipiell kostenpflichtig. Sie werden entweder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder nach dem Justizvergütungs - und entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.

 

Covid-19-Impfunfähigkeitsatteste siehe "Aktuelles"